K ulturwissenschaftliches Institut für Europaforschung


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    ETHIKERKLÄRUNG
    Das Kulturwissenschaftliche Institut für Europaforschung (im Folgenden: wir) sieht seine Arbeit als kulturwissenschaftlichen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess.
    Seine satzungsgemäßen Ziele verfolgt das Institut unter der Beachtung der im Folgenden angeführten allgemeinen und wissenschaftsbezogenen ethischen Grundsätze.



    1 Allgemeine ethische Grundsätze


    1.1 Wir orientieren uns an der Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte. [UN-Charta der Menschenrechte: http://www.uno.de/charta/charta.htm]

    1.2 In unserer Arbeit wenden wir uns gegen jede Form von Diskriminierung und orientieren uns an der Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft sowie der Überwindung der bestehenden Geschlechtsstereotypen in Wissenschaft und Gesellschaft.

    1.3 Wir verpflichten uns der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

    1.4 Wir verantworten uns gegenüber der historischen Wahrheit und ihrer Aufklärung

    1.5 Rechtsextremen und revisionistischen Themen, Aussagen und Positionen wird kein Forum gegeben.

    1.6 Unsere kulturwissenschaftliche Arbeit sehen wir als gesellschaftlich-politische Praxis an und wollen in diesem Sinne Verantwortung übernehmen.


    2 Grundsätze für die wissenschaftliche Arbeit


    2.1 Wir streben in unserer wissenschaftlichen Arbeit nach systematischer, differenzierter und Aussage orientierter Analyse.

    2.2 Bei der Präsentation oder Publikation von wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Einzelheiten der Theorien, Methoden und Herangehensweisen, die für die Einschätzung der Forschungsergebnisse und der Grenzen ihrer Gültigkeit wichtig sind, mitgeteilt.

    2.3 In den Publikationen, die im Rahmen des Kulturwissenschaftlichen Instituts für Europaforschung erscheinen, werden alle Finanzierungsquellen der Forschung genannt.

    2.4 Bei der wissenschaftlichen Arbeit im Allgemeinen und bei konkreten Forschungsprojekten werden die Rechte aller Beteiligten geachtet.

    2.5 Alle Personen, die maßgeblich zur Forschung und zu den Publikationen des Kulturwissenschaftlichen Instituts für Europaforschung beigetragen haben, werden namentlich genannt.

    2.6 Bei empirischen Untersuchungen werden die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geachtet und die relevanten Datenschutzbestimmungen berücksichtigt.

    2.7 Gedanken, Daten und Materialien, die wörtlich oder sinngemäß von einer veröffentlichten oder unveröffentlichten Arbeit Anderer übernommen wurden, werden kenntlich gemacht.

    2.8 Beurteilungen jeder Art werden ausschließlich sachorientiert vorgenommen.

    Wir wollen diese Grundsätze wahren und für ihre Verwirklichung eintreten.


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